- 10.06.2024
- Anwalt und Kanzlei (AK)
Berufsausübungsgemeinschaften: Versicherungsschutz und Haftungsbeschränkung: Bei alten GbR kann Handlungsbedarf bestehen
Die Änderungen des Berufsrechts zum 1.8.23 haben auch Auswirkungen auf die bestehenden Zusammenschlüsse von Steuerberatern/Rechtsanwälten im Rahmen einer Sozietät/GbR. Dort sind in vielen Kanzleien die notwendigen Maßnahmen (Abschluss bzw. Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft und Änderung der Haftungsbeschränkung in den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) aber auch bis jetzt noch nicht umgesetzt. Mehr als ein Jahr nach der berufsrechtlichen Änderung besteht dringender Handlungsbedarf!