- 14.08.2026
- REthinking: Tax (RET)
§ 29c AO-E und die Nutzung künstlicher Intelligenz im Besteuerungsverfahren
§ 29c AO-E wirkt wie ein technischer Nebensatz. Tatsächlich betrifft sie eine der zentralen Fragen des digitalen Steuerstaats: Unter welchen Voraussetzungen darf die Finanzverwaltung personenbezogene Steuerdaten zur Entwicklung, Überprüfung, Änderung und zum fortlaufenden Betrieb von KI-Systemen verwenden? Welche rechtsstaatlichen, wie auch datenschutzrechtlichen und verfassungsrechtlichen Grenzen sind dabei zu beachten?
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