GmbHG Kommentar

Der Kommentar erläutert das GmbHG praxistauglich in knapper Form, aber zugleich präzise, wissenschaftlich fundiert und auf hohem Niveau.

Herausgeber/Autoren:
  • Prof. Dr. Reinhard Bork (Geschäftsführender Direktor, Seminar für Zivilprozess- und Allgemeines Prozessrecht, Universität Hamburg),
  • Prof. Dr. Carsten Schäfer (Universität Mannheim)

Das Besondere an diesem Buch ist die enge Verbindung von gesellschafts- und insolvenzrechtlichem Fachwissen. Dies ist in dieser Form einzigartig und macht das Werk zu einem unverzichtbaren Arbeitsmittel für gesellschaftsrechtlich tätige Praktiker und Insolvenzverwalter.

Die Neuauflage berücksichtigt eine Reihe von Gesetzesänderungen, u. a.

  • die Einführung der Online-Gründung durch das DiRUG (insbesondere § 2 Abs. 3)
  • das FüPoG II (§§ 36, 38, 52, 77 a) und
  • das SanInsFoG, das § 64 in die InsO verlagert hat, in diesem Kommentar aber gleichwohl noch erläutert wird.

Rezensionen

"Insgesamt zeichnet den Kommentar ein souveräner, die Probleme der Praxis nie aus dem Blick verlierender Umgang mit den vielfältigen Problemkreisen aus und die Qualität der Bearbeiter sichert zugleich auch die Qualität und das hohe Niveau des Kommentars insgesamt. [D]ie durchgängig hohe wissenschaftliche Bearbeitung, gepaart mit einer sprachlich glänzenden Darstellung machen den Bork/Schäfer zu einem unverzichtbaren Begleiter für alle, die auch mit den dunklen Seiten des GmbH-Rechts und der Praxis nach einem souveränen Begleiter suchen." Prof. Dr. Hans Haarmeyer zur Vorauflage, in: ZInsO 20/2019

"...ein kompakter Kommentar mit auf den Punkt geschriebenen Erläuterungen. [...] Als Nachschlagewerk für den unkomplizierten Zugriff eignet sich der Bork/Schäfer ganz vorzüglich. Wenn man das Buch griffbereit auf seinem Schreibtisch stehen hat und aus aktuellem Anlass darin blättert,, weiß man, welche verdienstvolle Arbeit Herausgeber und Kommentatoren geleistet haben." Notar a.D. Dr. Johannes Weber zur Vorauflage, in: DNotI-Report 9/2019

"Die notwendigerweise kursorische Durchsicht bestätigt, dass das Werk seinem Anspruch, eine Erläuterung auf hohem Niveau zu liefern, vollauf gerecht wird. Hervorzuheben ist die für einen Kurzkommentar nicht selbstverständliche Berücksichtigung der gesamten Literatur, ohne sich in die Darstellung von wissenschaftlichen Meinungsverschiedenheiten zu verzetteln. Die Rechtsprechung ist durchweg lückenlos berücksichtigt. Die Nutzung des Werks kann uneingeschränkt empfohlen werden." Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein zur Vorauflage, in: NZI 11/2019

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