juris PraxisKommentar BGB Band 4 - Familienrecht

Der juris PraxisKommentar BGB Band 4 Familienrecht umfasst auch in der 10. Auflage das komplette Familienrecht sowie zahlreiche familienrechtlich relevante Gesetze wie das Gewaltschutzgesetz, das Versorgungsausgleichsgesetz, das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern sowie das Lebenspartnerschaftsgesetz.

Bandherausgeber:
  • Dr. Wolfram Viefhues (Weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.)
Bearbeiter:
  • Bessi Aras (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht und Arbeitsrecht, Bielefeld),
  • Dr. Gero Bieg (Weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht, Saarbrücken),
  • Prof. Dr. Hans-Martin Bregger (Hochschule Koblenz, Fachbereich Sozialwissenschaften),
  • Dr. Matthias Breidenstein (Richter am Landgericht, Duisburg),
  • Christian Breuers (Weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht, Langenfeld (Rheinland)),
  • Sabine Brockschnieder (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht, Herford),
  • Boris Bullmann (Richter am Amtsgericht, Düsseldorf),
  • Monika Clausius (Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Saarbrücken),
  • Chloé di Cato (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Marburg),
  • Eric Faber (Richter am Amtsgericht, Köln),
  • Prof. Dr. Marwan Hamdan (Rechtsanwalt) (Professur für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Bank- und Versicherungsrecht, Hochschule der Sparkassen- Finanzgruppe- University of Applied Sciences, Bonn),
  • Prof. Dr. Binke Hamdan (Professorin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW), Bonn) (Richterin am Amtsgericht a.D.),
  • Dr. Tobias Hausch, LL.M. LL.M. Executive MBA (Notar, Düsseldorf),
  • Prof. Dr. Bettina Heiderhoff (Professorin für Internationales Privat- und Verfahrensrecht und Bürgerliches Recht, Universität Münster) (Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Familienrecht),
  • Prof. Dr. Marie Herberger (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht, Universität Bielefeld),
  • Ass. jur. Stefan Hessel (Saarbrücken),
  • Silke Kaplan (Richterin am Amtsgericht, Düsseldorf),
  • Sinan Kaplan (Steuerberater, Düsseldorf) (Fachberater für Internationales Steuerrecht, Düsseldorf),
  • Dr. Rainer Kemper (Lehrbeauftragter und Gesamtkoordinator Juraforum, Universität Münster) (Verwalter einer Professur, Hochschule Osnabrück),
  • Bernd Klasen (Direktor des Amtsgerichts, Homburg),
  • Dr. Matthias Locher (Richter am Oberlandesgericht, Hamm),
  • Jörg Löffler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht, Ludwigshafen),
  • Christian Maurer (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Saarbrücken),
  • Judith Pammler-Klein (Richterin, Kiel),
  • Stefanie Roggatz (Weitere aufsichtsführende Richterin am Amtsgericht, Duisburg),
  • Jochem Schausten (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Krefeld),
  • Dr. Olaf Schermann (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Landau),
  • Jennifer Schiefer (Richterin am Amtsgericht, Duisburg),
  • Katrin Schmidbauer (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Saarbrücken),
  • Thomas Schmidt (Dipl.-Rechtspfleger, Dozent, Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen, Bad Münstereifel),
  • Dr. Hendrik Schöttle (Rechtsanwalt, München),
  • Dr. Dominic Schwer (Syndikusanwalt, Köln),
  • Nicole Seier (Rechtsanwältin, Gelsenkirchen),
  • Prof. Dr.-Ing. Christoph Sorge (Inhaber der juris-Stiftungsprofessur für Rechtsinformatik),
  • Nils Thormeyer (Richter am Amtsgericht, Langenfeld (Rheinland)),
  • Marianne Vicari (Richterin am Amtsgericht, Lüneburg),
  • Dr. Wolfram Viefhues (Weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht Oberhausen a.D.),
  • Dr. Swantje Wahlen (Rechtsanwältin, Saarbrücken),
  • Klaus Weil (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Marburg)

Der juris PraxisKommentar wird abgerundet durch kosten-, sozial- und steuerrechtliche Hinweise für die Praxis sowie durch die juris Berechnungsprogramme.

Vorteile der Neuauflage

Die 10. Auflage berücksichtigt zahlreiche gesetzliche Neuregelungen, insbesondere aber die große Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, die zum 01.01.2023 in Kraft tritt.

Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 (BGBl I 2021, 882) schafft eine Neuordnung der Vormundschafts-, Betreuungs- und Pflegschaftsvorschriften:

  • Hintergrund ist unter anderem, dass das Vormundschaftsrecht zum großen Teil noch aus dem späten 19. Jahrhundert stammt und zum Beispiel nur wenige Regelungen zur Personensorge enthielt. Spätere Modernisierungen ließen die Lage unübersichtlich werden, vgl. BT-Drs. 19/24445 S. 1.
  • Auch das Betreuungsrecht erfährt Modernisierungen, beispielsweise im Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen sowie die Qualität der Betreuung und Auswahl beziehungsweise Kontrolle von BetreuerInnen, vgl. BT-Drs. 19/24445 S. 2.
  • Außerdem sollen sich Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge kraft Gesetzes für bis zu drei Monate gegenseitig vertreten können, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit diese vorübergehend rechtlich nicht besorgen kann, vgl. BT-Drs. 19/24445 S. 4.

Das Werk wird abgerundet durch kosten-, sozial- und steuerrechtliche Hinweise für die Praxis sowie durch die juris Berechnungsprogramme.

Durch die zeitnahe und kontinuierliche Aktualisierung behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur auch künftig immer im Blick.

Die juris E-Books enthalten Querverweise, die ein Hin- und Herspringen in der Kommentierung erlauben. Durch die Verlinkung von E-Book und Online-Kommentar können Sie zeitgleich in beiden Medien recherchieren und zitierte Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise im Volltext abrufen.

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Der Titel ist in folgenden Produkten enthalten:

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Inklusive Verfahrensrecht, Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, Kindschafts-, Unterhalts- und Scheidungsrecht.

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