Der Gesetzgeber hat sich daher dem Korruptionsstrafrecht angenommen, kaum einen Stein auf dem anderen gelassen und durch zwei Reformgesetze das Korruptionsstrafrecht neu geordnet (Gesetz zur Bekämpfung der Korruption v. 26.11.2015; Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen v. 03.06.2016).
Eine neue Betrachtung und Kommentierung einer veränderten Gesetzesarchitektur mit zum Teil vollständig neuer Strafnormen (z.B. §§ 299a, 299b, 335a StGB) ist daher erforderlich geworden. Manche neuen Gesetzesformulierungen suggerieren Kontinuität, werfen tatsächlich aber völlig neue Fragen auf.
Die 2. Auflage des Werks ist ein praxisnaher Leitfaden für den Verteidiger. Es erleichtert die schwierige Grenzziehung zwischen legitimer Vertretung der Eigeninteressen und des persönlichen Gewinnstrebens einerseits und strafrechtlich sanktioniertem Korruptionsgeschehen anderseits. So erhält der Strafrechtler eine wichtige Orientierungshilfe in einem höchst undurchsichtigen Gebilde.
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